1. Beratung:
In einem persönlichen Gespräch wird erörtert, ob und in welcher Höhe eine Finanzierung Ihres Vorhabens sinnvoll ist
Es wird abgeklärt welche Finanzierungsmittel für das Objekt zur Verfügung stehen und welche Finanzierungskonzeption realisiert werden soll.

2. Kostenaufstellung:
Wir bereiten für Sie eine Aufstellung der Kosten vor (Good Faith Estimate), die voraussichtlich in Verbindung mit der Finanzierung und Realisierung Ihres Objektes entstehen werden. Darin sind unter anderem auch die zu erwartenden Closing-Kosten aufgeführt, die Ihnen beim Closing-Termin zur Verfügung stehen müssen.
Ausserdem können Sie daraus die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen ersehen.

3. Kreditantrag:
Mit unserer Hilfe stellen Sie Ihren Kreditantrag. In diesem Antrag werden alle Informationen bezüglich Ihrer Immobilie, Ihrer persönlichen Einkünfte und Vermögensverhältnisse, sowie Ihres Wohnsitzes und Ihres Arbeitsverhältnisses aufgeführt.

4. Unterlagen:
Die erforderlichen Unterlagen werden dem Antrag beigefügt bzw. später nachgereicht. Dies sind Referenzunterlagen, zwei Empfehlungsschreiben (z.b. von der Hausbank und vom Steuerberater), Kopie des Reisepasses, Selbstauskunft,    d.h. persönliche Angaben zum Wohnort, Beruf, Einkommen und Vermögen.
Sofern das Objekt von einer Corporation gehalten wird, sind die Angaben und Unterlagen zur Corporation erforderlich. Ausserdem sind die Unterlagen über das zu finanzierende Objekt erforderlich.

5. Kreditreport und Schätzung:
Wesentliche Unterlagen für die Genehmigung des Kreditantrages sind die Vorlage eines sogenannten Kreditreports (vergleichbar mit der deutschen SCHUFA-Auskunft oder Bankauskunft) sowie einer Schätzung des Objekts.
Die Schätzung eines Objekts erfolgt durch lizenzierte unabhängige Schätzer in der Weise, dass 3 andere Objekte die in Lage und Bauweise vergleichbar sind und in einer maximalen Entfernung von 1 Meile liegen, zur Ermittlung des aktuellen Markt- bzw. Wiederverkaufswertes herangezogen und dokumentiert werden

6. Einreichung des Kreditantrags:
Sobald alle Unterlagen zusammengestellt sind, erfolgt die Einreichung durch uns beim Finanzierungsinstitut.

7. Kreditgenehmigung:
Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die uneingeschränkte Genehmigung oder die Genehmigung unter gewissen Auflagen. Sobald alle Bedingungen ausnahmslos erfüllt sind, erfolgt die definitive Kreditzusage.

8. Leistungen vor der Kreditauszahlung:
In der Zwischenzeit zwischen Kreditzusage und Auszahlung des Darlehens wird eine genaue Vermessung des Grundstücks bzw. Gebäudes vorgenommen, die Ordnungsmäßigkeit von Wasser- und Abwasserversorgung geprüft, die Vorlage von notwendigen Versicherungen geprüft insbesondere einer Titel-Insurance (Rechtsmängelversicherung) und gegebenenfalls das Gebäude auf Ungezieferbefall geprüft.

9. Closing (Finanzierungsabschluß):
Mit dem Closing beauftragen wir ein Rechtsanwaltsbüro. Bei diesem Termin erfolgt die Abwicklung des Kaufs Zug um Zug; Das heisst der Verkäufer übergibt an den Käufer die Besitzurkunde und erhält dafür von der finanzierenden Bank einen bankgarantierten Scheck. Damit ist der Kauf abgeschlossen.

10. Zahlung der monatlichen Raten:
Aus den von der Bank zur Verfügung gestellten Unterlagen ersehen Sie die exakte Höhe und den Termin der von Ihnen zu erbringenden Monatsraten. Sie können diese Rate ähnlich dem deutschen Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.