Bei einer Geschäftsgründung in den USA stellen sich viele Fragen:
Welche Vorteile bringt eine mir eine Firma in den USA?
Welche Möglichkeiten bietet die Gründung einer Gesellschaft in den USA?
Wer hilft mir dabei?
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Hier versuchen wir einige dieser Fragen zu beantworten:

Fragen und Antworten zum Thema "US-Corporation"

Frage: Kann man als Nicht-Amerikaner eine US-Corporation gründen und führen?
Antwort: Eine Corporation gehört grundsätzlich den Aktionären, die keine US-Bürger sein müssen.

Frage: Welche Organe hat eine US-Corporation?

Board of Directors

Aufsichtsrat, wird von den Aktionären gewählt. Mindestens 3 Mitglieder,einer ist der Chairman of the board

Officers

Geschäftsvorstand, wird vom Aufsichtsrat ernannt

President

führt tatsächlich die Geschäfte (Chief Operating Officer)

Secretary

Schriftführer

Treasurer

Schatzmeister

Vice-President

Vizepräsidenten, beliebig viele

Alle Organ-Mitglieder müssen keine US-Bürger sein.

 Frage: Können die Organe ganz oder teilweise durch die gleiche Person besetzt werden?
Antwort: Ja

Frage: Kann der/die Eigentümer einer Corporation anonym bleiben?
Antwort: Ja, die Voraussetzungen dafür können geschaffen werden. In bestimmten US-Staaten müssen die Aktienhalter nicht amtlich gemeldet werden.

Frage: Kann man für die geschäftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten als Eigentümer oder Direktor persönlich haftbar gemacht werden?
Antwort: Nein, die US-Corporation bietet einen noch höheren Schutz gegen die Durchgriffshaftung als eine deutsche Aktiengesellschaft, da kein Stammkapital vorgeschrieben ist. Die US-Corporation ist selbst Personen zu empfehlen, die nicht beabsichtigen internationale Geschäfte zu tätigen.

Frage: Bietet eine Corporation auch Steuervorteile?
Antwort: Amerika ist für Europäer quasi zum Steuerparadies geworden, denn die US-Einkommensteuer beträgt für aktive Corporationen nur 15% bei Gewinnen bis zu 50.000 $ (100.000 DM) und steigt dann bis zum Höchstsatz von 34%. In Deutschland zahlen Gewerbetreibende incl. Gewerbesteuer häufig über 70%. In vielen US-Staaten gibt es weder eine Körperschaftssteuer, Umsatz- oder Mehrwertsteuer, noch eine Vermögenssteuer.

Frage: Bietet eine Corporation einen Vermögensschutz?
Antwort: Die Corporation kann als Eigentümer von Wertobjekten auftreten, ohne dass der Name des tatsächlichen Eigentümers preisgegeben wird. Dies schließt die Nutzung der Güter nicht aus, denn es ist möglich, diese Güter zu günstigen Bedingungen von der Corporation zu mieten. Es ist auch möglich, dass die Corporation als Eigentümer der heimischen Firma auftritt und es damit erlaubt als tatsächlicher Eigentümer anonym zu bleiben. In den USA werden europäische Gerichtsurteile gegen eine US-Corporation nicht automatisch anerkannt oder vollstreckt. Die Gegner müssten in einem langen und aufwändigen Verfahren in den USA von vorn anfangen.

US-Corporation - Verwendungen/Vorteile

  • Geringe Gründungskosten
  • Keine Stammkapitaleinlage
  • Keine Zweckgebundenheit
  • Daueraufenthaltsgenehmigung
  • Aufbau einer neuen Existenz
  • Tätigkeit auch in Deutschland

Vermögensplanung

  • Eigentum an Immobilien
  • Vermögensverwaltung
  • Beteiligung an Firmen/Holding
  • Anonymität
  • Vermögensschutz
  • Haftungsbegrenzung

Steuerplanung

  • Steuerminderung bei
  • Einkommenssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Erbschaftssteuer

Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und Führung von Corporations

  • Gründung der Corporation inclusive der Abfassung der Articles of Incorporation.
  • Vorschlag für den Namen und Prüfung der Verfügbarkeit
  • Zahlung sämtlicher staatlichen Gebühren und Corporationssteuern (außer Einkommensteuern)
  • Eintragung im Handelsregister (State Corporation Department)
  • Bereitstellung einer Geschäftsadresse
  • Postnachsendedienst
  • Corporation Kit mit Ringordner und Aktienzertifikaten, Briefpapier in US-Norm, Visitenkarten, Verfassung und Statuten, Protokollen, Vollmachten
  • Alle juristischen Formalitäten inklusive Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung
  • der US-Steuernummer für den Eigentümer der Corporation
  • Beantragung der US-Employer IRS (Steuer)nummer
  • Abfassung der Statuten der Corporation (Corporate By-Laws)
  • Evtl. Stellung von Aufsichtsrat und anderer Funktionsträger
  • Ansprechbarkeit auf Deutsch. Jederzeit können Anliegen auf deutsch mündlich oder schriftlich diskutiert werden.
  • Stellung des Zustellungsberechtigten in den USA für die Corporation.
  • Zahlung jährlicher Gebühren und Lizenzen
  • Ausstellung aller erforderlichen amtlichen Jahresberichte
  • Nutzung unserer Konferenzräume und evtl. Unterstützung durch unsere deutschsprachigen US-Anwälte bei Besprechungen
  • Telefondienst mit Sammelnummer; die Telefonate werden mit "Corporation Headquarters" angenommen und beantwortet. Die Telefonistinnen sprechen auch Deutsch
  • Faxdienst mit Sammelnummer
  • Eröffnung und Führung eines US-Bankkontos für die Corporation
  • Visa/Mastercard für die Corporation