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Die USA sind nach wie vor das klassische Einwanderungsland – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Die USA sind Weltmacht Nr. 1 und ziehen aufgrund der starken politischen und wirtschaftlichen Lage Einwanderer in großer Zahl aus der gesamten Welt an. Um die wirtschaftliche und politische Lage unter Kontrolle zu behalten, haben die USA strikte Gesetze zur Kontrolle der Einwanderer und Besucher erlassen. Trotz dieser vermeintlichen Hürden ist es nach wie vor möglich, sich in den USA niederzulassen oder sich längere Zeit dort aufzuhalten. Allerdings ist die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und eine gewisse Kreativität erforderlich, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Unsere Partner, insbesondere spezialisierte Rechtsanwälte und wir helfen Ihnen gerne weiter. |
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Fragen & Antworten Frage: Kann ich als Deutscher in den USA Immobilieneigentum erwerben ohne eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen? Frage: Ist es möglich Eigentum in den USA durch Einführung/Überweisung von Geldmitteln aus Deutschland zu erwerben? Frage: Kann ich, sofern ich Eigentum in den USA veräußere, dieses Geld/Gewinn wieder nach Deutschland transferieren? Frage: Wie lange kann ich mich ohne eine besondere Aufenthaltsgenehmigung zu haben in den USA aufhalten? Frage: Kann ich in de USA ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen ein Unternehmen gründen und führen? Frage: Was geschieht, wenn ich nicht zum geplanten/genehmigten Ausreisetermin (z.B. aufgrund einer Krankheit) die USA verlassen kann? Frage: Ist es möglich durch den Erwerb von Eigentum oder die Gründung einer Gesellschaft die Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu erhalten? Frage: Wer kann an der Greencard-Lotterie teilnehmen? Frage: Ist es erlaubt an der Greencard-Lotterie jedes Jahr teilzunehmen? |
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Allgemeine Informationen über Einreise- und Visa- Bestimmungen der USA Wer nicht nur als Tourist einen maximal 3-monatigen Aufenthalt in den USA beabsichtigt, muss ein Visum beantragen. AVAL OF AMERICA gibt Ihnen im Rahmen Ihres Auftrages zur Durchführung der geplanten Investition für eine Ferienvilla in Florida auch allgemeine Informationen über Einreisebestimmungen. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob man als Einwanderer oder als Nichteinwanderer nach USA einreisen möchte. Die Nichteinwanderer-VISA-Kategorien gliedern sich nach beruflichen Stand und dem jeweiligen Ziel, mit dem der Antragsteller die USA besuchen möchte. Grob gegliedert kann man nach folgenden Interessengruppen unterscheiden: Die Nichteinwanderer-VISA-Kategorien gliedern sich nach beruflichen Stand und dem jeweiligen Ziel, mit dem der Antragsteller die USA besuchen möchte. Grob gegliedert kann man nach folgenden Interessengruppen unterscheiden:
Das B-1/ B-2–Visum: Deutsche Angestellte, die sich geschäftlich für längere Zeit in den USA aufhalten müssen und deren Gehalt vom ausländischen Arbeitgeber in dieser Zeit weiter bezahlt wird, benötigen ein B-1 Visum. Dieses Visum erlaubt, Reisen nach USA zu unternehmen, deren Zweck die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, Abwicklungen von Verträgen für das ausländische Unternehmen sowie die Pflege bestehender geschäftlicher Verbindungen ist. Ebenso möglich ist damit auch das Betreiben von Forschungen oder auch der Prozessführung, sowie die Teilnahme an Seminaren und Konferenzen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten als Tourist, ist ein B-2-Visum zu beantragen. Streng verboten ist in beiden Kategorien die Arbeitsaufnahme und Bezahlung durch einen amerikanischen Arbeitgeber. Die Aufenthaltsdauer ist in beiden Fällen auf 6 Monate beschränkt. Das E-1-Visum: Handelsvisum Geschäftsleute, die innerhalb eines ausländischen Handelsunternehmens mit US amerikanischen Handelsschwerpunkt in den USA arbeiten wollen, benötigen ein E-1-Visum, das sogenannte Treaty Trader Visum. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zumindest zu 50 % von ausländischem Kapital beherrscht wird und der Bewerber dieselbe Nationalität wie das Unternehmen hat. Zudem müssen mehr als 50 % des Gesamtvolumens des Handels dieser Firma mit den USA abgewickelt werden. Als Geschäftsleute kommen hier nur Manager (Geschäftsführer) und Beschäftigte in besonderer Stellung in Betracht, sei es auf Grund besonderer Aufgabenzuweisung oder besonderer Fähigkeiten. Der Begriff „Handel“ umfasst neben den klassischen Bereichen des Warentausches, Kauf oder Verkauf auch Dienstleistungsbereiche, der Datenverarbeitung, Werbung, Buchhaltung, Managementberatung sowie Design und Maschinenbau, aber auch die Tätigkeiten von Anwaltskanzleien und Firmen, die im Technologietransfer tätig sind. Die zeitliche Begrenzung des E-1-Visums liegt bei zunächst 2 Jahren, kann aber nach Bedarf verlängert werden. Das E-2 Visum: das Investoren-Visum Unter den Voraussetzungen, die auch für den E-1 Status nötig sind, haben ausländische Investoren hingegen die Möglichkeit, ein E-2 Visum, das sogenannte Treaty Investor Visum zu beantragen. Dazu muss der Investor eine unwiderrufliche Verpflichtung für eine wesentliche Investition eingehen. Wesentlich ist hierbei als Richtlinie zu verstehen, die eine im Verhältnis zur Unternehmensgröße stehende Investition meint: wenn etwa der Wert des Geschäfts oder die Kosten, ein solches zu starten, unterhalb von 500.000 $ liegen, sollte die Investition 75 % ausmachen, bei einem Wert von 500.000 $ bis 3 Mio $ 50 % und schließlich 30% bei einem Wert von über 3 Mio $ . Die Investition muss dabei aktiv in das Geschäft und nur nicht auf Bank- oder Geschäftskonten fließen, es sei denn, dass sich nachweisen lässt, dass die laufenden Geschäfte auch wirklich abgewickelt werden. Zusammenfassend sind folgende Voraussetzungen für ein E- 2 Visum erforderlich:
Der Inhaber eines E-Visum, sein Ehegatte und seine Kinder dürfen in den USA leben, zur Schule gehen, in die Heimat reisen und zurückkehren. Der Ehegatte darf jedoch nicht arbeiten. Nichtbeachtung kann hohe Strafen auslösen. Ein E-Visum kann unbeschränkt verlängert werden, so lange der Geschäftsbetrieb aktiv weitergeführt wird. EB-5 Daueraufenthaltsgenehmigung Investoren, die mindestens eine Million $ in ein neues kommerzielles Unternehmen in den USA investieren und mindestens 10 Arbeitnehmer (US Bürger) über einen Zeitraum von zwei Jahren anstellen, können sich für eine Green Card qualifizieren. In bestimmten Fördergebieten genügt die Investition von 500.000 $. L1-Intra Company Transferee Visa Personen, die als Inhaber oder Manager einer Gesellschaft im Heimatland in den letzten drei Jahren wenigstens ein Jahr lang in Leitungsfunktion angestellt sind, und jetzt in eine Gesellschaft in USA mit Gewinnerzielungsabsicht versetzt werden, um dort eine leitende Funktion zu übernehmen, können ein L1-Visum beantragen. Hier muss kein bestimmter Betrag investiert werden. Die US Gesellschaft muss allerdings unter der Kontrolle der Gesellschaft im Heimatland stehen. Anteile der Gesellschaft im Heimatland an der US Gesellschaft müssen wenigstens 51% betragen. Der Gesellschaftszweck ist dabei nicht vorgeschrieben. Gleiches Visum für die Familie, aber ohne Arbeitserlaubnis. Ein- und Ausreise ist unbeschränkt gestattet. Das Visum ist jedoch zeitlich begrenzt, maximal bis zu 6 Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit beantragt werden ein: L-1 Visum zur Daueraufenthaltsgenehmigung Das L-1 Visum kann im allgemeinen zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Dazu müssen beide Unternehmen aktiv geschäftlich tätig sein und Gewinne ausweisen sowie Angestellte haben, dies alles über einen Zeitraum über wenigstens ein Jahr. Die Vorteile einer Daueraufenthaltsgenehmigung gelten für den Ehepartner und die Kinder des Visum-Inhabers. Green Card Lotterie: Im Herbst jeden Jahres werden Daueraufenthaltsgenehmigungen verlost.
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